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In Kraft seit Oktober 2024 — keine Schonfrist

NIS2 gilt seit Oktober 2024 — Ihr Unternehmen ist möglicherweise betroffen

Bußgelder bis 10 Mio. Euro. Persönliche Geschäftsführerhaftung. Keine Schonfrist mehr.

NIS2-Betroffenheitscheck starten (kostenlos)

Von Christian Loth, Enterprise Architect & IT-Berater

Die drei häufigsten Probleme im Mittelstand

Unklar, ob Sie überhaupt betroffen sind

Die Schwellenwerte bei NIS2 sind komplex: Branche, Größe und Lieferkettenposition entscheiden. Viele Unternehmen wissen nicht, ob sie als "wesentlich" oder "wichtig" eingestuft werden — und ignorieren das Thema deshalb ganz.

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Kein ISMS, keine dokumentierten Sicherheitsprozesse

NIS2 fordert ein Informationssicherheits-Managementsystem, Incident-Response-Pläne und Lieferantenbewertungen. Die meisten Mittelständler haben nichts davon dokumentiert — und stehen bei einer Prüfung mit leeren Händen da.

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Kunden und Zulieferer fordern NIS2-Nachweise

Konzerne und öffentliche Auftraggeber verlangen von ihren Zulieferern Nachweise über NIS2-Konformität. Wer keine Auskunft geben kann, verliert Aufträge — auch wenn das eigene Unternehmen formal nicht direkt betroffen ist.

Kein Konzept — sondern Umsetzung

01

Betroffenheitsanalyse: Klares Ja oder Nein

Wir analysieren Ihre Branche, Unternehmensgröße und Position in relevanten Lieferketten. Sie erhalten ein schriftliches Ergebnis: betroffen oder nicht — mit konkreter Begründung, die Sie gegenüber Kunden und Behörden vorweisen können.

02

Gap-Analyse: Was konkret fehlt

Wenn Betroffenheit besteht, führen wir eine Gap-Analyse durch: Was haben Sie bereits (oft mehr als gedacht), was fehlt technisch, was fehlt organisatorisch? Das Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste ohne unnötigen Consulting-Sprech.

03

Umsetzungsplan mit Prioritäten und Deadlines

Auf Basis der Gap-Analyse erstellen wir einen realistischen Umsetzungsplan — mit klarer Priorisierung nach Risiko und Aufwand. Was muss sofort, was kann warten, was können Sie intern erledigen.

04

Dokumentationspaket: ISMS-Grundgerüst, Incident-Response, Lieferantenbewertung

Wir liefern Vorlagen und Prozesse, die Sie tatsächlich umsetzen können — kein 200-Seiten-ISMS-Rahmenwerk, das niemand liest, sondern praxisnahe Dokumentation passend zu Ihrer Unternehmensgröße.

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Was Sie wissen müssen — ohne Weichzeichner

Betroffene Sektoren

18 kritische und wichtige Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, Lebensmittel u.a.)

Schwellenwert (je nach Sektor)

Ab 50 Mitarbeiter ODER 10 Mio. Euro Umsatz

Bußgeld "wichtige Einrichtungen"

Bis 7 Mio. Euro oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes

Bußgeld "wesentliche Einrichtungen"

Bis 10 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes

Geschäftsführerhaftung

Persönlich, nicht delegierbar — in Kraft seit Oktober 2024

Was Entscheider wirklich fragen

Fällt mein Unternehmen unter NIS2?

Das hängt von Branche, Größe und Lieferkette ab. Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in einem der 18 definierten kritischen Sektoren — darunter Energie, Transport, Gesundheit und verarbeitendes Gewerbe. Auch Zulieferer kritischer Einrichtungen können indirekt betroffen sein.

Was ist der Unterschied zwischen "wesentlich" und "wichtig"?

"Wesentliche Einrichtungen" sind in besonders kritischen Sektoren tätig — Bußgelder bis 10 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes. "Wichtige Einrichtungen" kommen aus weiteren Sektoren — Bußgelder bis 7 Mio. Euro oder 1,4% des Jahresumsatzes.

Wann kommt die BSI-Registrierungspflicht?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 17. Oktober 2024 in Kraft. Die Registrierungspflicht beim BSI gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen unmittelbar. Wer sich nicht registriert, riskiert Bußgelder.

Was muss ich dokumentieren um NIS2-konform zu sein?

NIS2 fordert unter anderem: ein ISMS, dokumentierte Risikoanalyse, Incident-Response-Plan, Business-Continuity-Konzept, Lieferantenbewertung sowie Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle (24h-Erstmeldung, 72h-Folgemeldung ans BSI).

Haftet der Geschäftsführer persönlich?

Ja. NIS2 schreibt erstmals explizit die persönliche Haftung der Geschäftsführung vor. Sie müssen NIS2-Maßnahmen genehmigen, überwachen und können im Falle von Verstößen persönlich mit Bußgeldern belegt werden. Diese Haftung ist nicht auf die GmbH übertragbar.

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In einem kostenlosen 15-Minuten-Gespräch klären wir, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt — und was die nächsten Schritte sind. Kein Angebot, kein Verkaufsgespräch, sondern eine ehrliche Einschätzung.

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