Fällt mein Unternehmen unter NIS2?
Das hängt von Branche, Größe und Lieferkette ab. Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in einem der 18 definierten kritischen Sektoren — darunter Energie, Transport, Gesundheit und verarbeitendes Gewerbe. Auch Zulieferer kritischer Einrichtungen können indirekt betroffen sein.
Was ist der Unterschied zwischen "wesentlich" und "wichtig"?
"Wesentliche Einrichtungen" sind in besonders kritischen Sektoren tätig — Bußgelder bis 10 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes. "Wichtige Einrichtungen" kommen aus weiteren Sektoren — Bußgelder bis 7 Mio. Euro oder 1,4% des Jahresumsatzes.
Wann kommt die BSI-Registrierungspflicht?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 17. Oktober 2024 in Kraft. Die Registrierungspflicht beim BSI gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen unmittelbar. Wer sich nicht registriert, riskiert Bußgelder.
Was muss ich dokumentieren um NIS2-konform zu sein?
NIS2 fordert unter anderem: ein ISMS, dokumentierte Risikoanalyse, Incident-Response-Plan, Business-Continuity-Konzept, Lieferantenbewertung sowie Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle (24h-Erstmeldung, 72h-Folgemeldung ans BSI).
Haftet der Geschäftsführer persönlich?
Ja. NIS2 schreibt erstmals explizit die persönliche Haftung der Geschäftsführung vor. Sie müssen NIS2-Maßnahmen genehmigen, überwachen und können im Falle von Verstößen persönlich mit Bußgeldern belegt werden. Diese Haftung ist nicht auf die GmbH übertragbar.